Die Schwäbisch-Alemannische Fastnacht ist als einer der ersten schützenswerten Kulturgüter Deutschlands in die nationale Liste aufgenommen.
Der Antrag der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte hatte
gleich bei der ersten Bewerbung Erfolg.
Pro Bundesland wurden jeweils zwei Kulturgüter für die Liste Immaterielles Kulturerbe in Deutschland ausgewählt.
„Wir sind dankbar und stolz, dass wir in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurden. Es ist eine wunderbare Anerkennung und Würdigung für alle brauchausübenden Zünfte, die sich um den Erhalt und der Weiterentwicklung der örtlichen Fastnachtsbräuche verschrieben haben“, erklärt Roland Wehrle Präsident der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte.
Die “Schwäbisch-Alemannische Fastnacht” wird immaterielles Kulturgut weiterlesen